Tätigkeitsbereich

Meine Interessenschwerpunkte sind das

Im allgemeinen Zivilrecht

erhalten Sie von mir eine fundierte Auskunft, ob sich Ihr Anliegen außergerichtlich lösen lässt, oder ob der Rechtsstreit vor Gericht geklärt werden sollte. Diese wichtige Weichenstellung ist entscheidend, um Ihnen einerseits Kosten eines aussichtslosen Klageverfahrens zu ersparen, Ihnen aber andererseits auch zu Ihrem guten Recht zu verhelfen, wenn Erfolgsaussichten bestehen.

Besonders auch im Mietrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, gleich ob Sie Hilfe als Vermieter oder Mieter suchen. Mag es um eine Kündigung z.B. wegen Zahlungsverzuges gehen, um die gerichtliche Durchsetzung von Mietzinsen, um eine form- und fristgerechte Mietzinserhöhung, die Erstellung und Prüfung von Betriebs- und Heizkosten-Abrechnungen, oder um Probleme mit Schönheitsreparaturen, dies alles sind Fragen, bei denen ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe.

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt... Oft ist der erste Anlass eines Streits etwa an der Gartengrenze Jahre her und eigentlich nichtig, aber überhängende Zweige oder in das nachbarliche Erdreich eindringende Wurzeln haben schon manchem das Leben schwer gemacht.

Sie dürfen ganz sicher sein: guten Rat verkaufe ich Ihnen in „meinen“ Rechtsgebieten. In den übrigen rechtlichen Bereichen werde ich Ihnen einen Fachanwalt empfehlen, wenn dies Ihr Anliegen nötig macht. Darauf dürfen Sie vertrauen.

Im Erbrecht

(auch Nachlassregelung und Nachlassabwicklung)

berate ich Sie individuell und umfassend, auch steuerlich, besonders auch bei der Errichtung von privatschriftlichen Testamenten. Falls Sie als Mitglied einer Erbengemeinschaft Rat oder Hilfe benötigen, oder Hilfe bei der Ermittlung und Suche weiterer Erben, so dürfen Sie gerne meine Hilfe in Anspruch nehmen. Im Rahmen einer Nachlassabwicklung entstehen oft Fragen im Innenverhältnis der Erben untereinander, die ebenfalls oftmals anwaltlicher Hilfe bedürfen. Seit vielen Jahren bin ich als vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger u.a. mit der Ermittlung von Erben und der Sicherung und Verwaltung von Nachlässen bestellt und kann hier auf reiche Erfahrung zurückgreifen. Ebenso bin ich auch als Testamentsvollstrecker tätig und zeige Ihnen Wege auf, etwa eine Testamentsvollstreckung in Ihrem eigenen Testament wirksam anzuordnen. Selbstverständlich bin ich Ihnen bei der Fertigung einer Erbschaftsteuererklärung behilflich.

Im Steuerrecht

(Steuererklärungen, Buchführung, Gewinnermittlung und Bilanz, Lohnbuchhaltung)

erstelle ich für Sie Ihre persönliche Steuererklärung, nämlich die Einkommenssteuer-Erklärung und bei Bedarf auch Erbschaftssteuer-Erklärungen. Ebenso dürfen Sie mir gerne die jetzt bereits fällige Grundsteuererklärung zu Ihrem Grundbesitz anvertrauen, gleich, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt, oder um Landwirtschaftsfläche. Sollten Sie vom Finanzamt vielleicht bereits eine Erinnerung oder Mahnung dazu erhalten haben, sprechen Sie mich gerne umgehend an.

Im Betreuungsrecht

(auch Vorsorgevollmacht und Patiententestament)

sind beizeiten eigenverantwortliche Regelungen angebracht, mit denen ein Volljähriger für den Fall der eigenen Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit eine Person seines Vertrauens bestimmt, die sodann mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet die nötigen Dinge regeln kann. Finanzielle Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung sind dann im Sinne des Vollmachtgebers zu regeln. Hierzu bedarf es -im Gegensatz zu allerorten und vielfältig angebotenen pauschalen Formularmustern- einer individuellen, genau auf Ihren persönlichen Einzelfall zielenden Vorsorgevollmacht, die alles das, aber auch nur das regelt, was Sie in Ihrer persönlichen Lage benötigen. Bei Formulierung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht helfe ich Ihnen gerne. Dabei greife ich auch auf jahrelange berufliche Praxis als vom Betreuungsgericht bestellter Berufsbetreuer zurück, der eben diese Dinge regelt, wenn der Betroffene nicht beizeiten selbst durch eine Vorsorgevollmacht schon die Person seines Vertrauens ausgewählt hat.

Sollten Sie sich mit den Fragen der Patientenverfügung oder auch des Patiententestaments beschäftigen und auch hier beizeiten, noch bei guter Gesundheit und klarem Verstand eine Regelung für die Zukunft treffen wollen, möchte ich Sie bei der klaren, rechtlich dann wirksamen Formulierung einer Patientenverfügung oder eines Patiententestaments beraten. Sie sollten heute schon die Sicherheit haben, dass eine solche individuelle Regelung dann demnächst einmal, wenn Sie sich wegen Alters, wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens vielleicht nicht mehr äußern können, von Ihren behandelnden Ärzten und Pflegern strikt beachtet werden muß.

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